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Abmahnung von Kilian Lenard

(vertritt Martin Ismail, IG Datenschutz), Google Fonts

Was ist passiert?

Lieber Kunde & Partner,

aktuell wurden wir durch eine möglich beginnende Abmahnwelle durch unsere Webhosting Kunden in Deutschland aufmerksam, welche DSGVO Verstöße im Zusammenhang mit Google Fonts aufzeigt. Der Abmahnende Martin Ismail wird durch den Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin vertreten. Unsere Kunden gaben an, ein Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin (vertritt Martin Ismail, IG Datenschutz) erhalten zu haben, in welchem dieser Anspruch auf Unterlassung hat. 

Ähnliche Schreiben wurden auch bereits hier wahrgenommen. 

Unsere Kunden nutzten Schriftarten, welche bei einem Aufruf der Webseite von Servern der Firma Google geladen werden. Dies ist ein durchaus gängiges Verfahren, jedoch spätestens seit der DSGVO mit Vorsicht zu genießen. Als bestehender Kunde unterstützten wir Sie bei der Abhilfe kostenlos!

Google Web Fonts ist aktuell auf vielen Internetseiten im Einsatz und nichts anderes als eine Möglichkeit, verschiedenste Schriftarten anzeigen zu lassen, ohne dass diese auf dem Endgerät des Webseitenbesuchers zuvor installiert werden müssten. Dies geschieht „dynamisch“.

Sie können Ihre eigene Seite auch hier überprüfen: https://google-fonts-checker.54gradsoftware.de/

Theoretisch wird hierdurch die IP Adresse des Benutzers an Google USA übertragen, was (durch inkrafttreten der DSGVO) als personenbezogen gilt, da Google theoretisch den Anschlussinhaber identifizieren könnte, wenn das Telekommunikationsunternehmen (Provider des Nutzers) durch gerichtliche Anordnung diese aufschlüsselt.

Unsere Meinung: Wir können keine Rechtsberatung geben, jedoch darauf verweisen, das garnicht sichergestellt ist, das die Daten aus der USA geladen werden. Sogenannte Caching Server stellen normalerweise sicher, das Daten immer aus der nahen Region geladen werden, dies hat u.a. einen Performance/Traffic Vorteil. 

Ebenso werden (nach Google Angaben) diese Informationen garnicht gespeichert. Trotzdem würden wir empfehlen, sich nach Erhalt einer Abmahnung von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um keine einstweilige Verfügung zu erhalten. Sollte eine Unterlassungserklärung dem Schreiben beiliegen, unterschreiben Sie diese nicht. Ein Rechtsanwalt kann eine für Sie modifizierte Unterlassungserklärung anfertigen. 

Unsere Empfehlung

Bisher wurde uns nicht bekannt, das eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde. Wir haben unseren Kunden trotzdem empfohlen, Schriftarten lokal vorzuhalten. Unseren bestehenden Kunden haben wir kostenlosen Support angeboten. Sollten Sie also bereits Kunde sein, wenden Sie sich direkt an unser Support Team, falls Sie Unterstützung zum Thema Google Fonts benötigen.

Sie sind noch kein Webhosting-Kunde aber möchten dies werden? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Oben im Menü finden Sie auch unser Webhosting Angebot.

 

Update vom 24.10.2022:

News

Wir haben noch ein paar weitere Interessante Informationen inzwischen von unseren Kunden wegen der Abmahnung von Martin Ismail erhalten:
  • Pressemitteilung: Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V weist Spende von Martin Ismail zurück. Link
  • Weitere Pressemitteilung: Link
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